Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen für Bergen, Abschleppen, Verwahrung und Pannenhilfe
ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH
Standorte / Betriebsgelände (u. a.):
I. Auftragserteilung
- Der Auftrag kommt nach deutschem Recht zustande. Er wird grundsätzlich durch Unterzeichnung eines Auftragsscheins erteilt, sofern die Umstände des Einzelfalls dies zulassen.
- Auf dem Auftragsschein werden die für die Preisberechnung maßgeblichen Umstände und Leistungen dokumentiert.
- Ist der Auftraggeber Verbraucher, wird er über ein ggf. bestehendes Widerrufsrecht belehrt. Beginnt ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung, ist hierfür das ausdrückliche Einverständnis des Verbrauchers erforderlich. Mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht.
- Dem Auftraggeber ist eine Durchschrift des Auftragsscheins auszuhändigen. Zudem wird Einsicht in die Preisliste gewährt.
II. Durchführung des Auftrags
- Der Auftraggeber beantwortet alle für die Durchführung wesentlichen Fragen wahrheitsgemäß, gewissenhaft und vollständig und weist unaufgefordert auf besondere/außergewöhnliche Umstände hin (z. B. besondere Fahrzeugtechnik, Ladung, Gefahrenlage, eingeschränkte Zugänglichkeit). ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH führt den Auftrag nach den Regeln der modernen Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschlepptechnik zügig aus und setzt hierfür die nach Lage des Falls erforderlichen und geeigneten Fahrzeuge und Geräte ein.
- Sofern der Auftraggeber keinen Bestimmungsort festlegt, ist ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH berechtigt, das Fahrzeug/Objekt
• auf einem Betriebsgelände zu verwahren oder
• in der Nähe des Pannen-/Unfallortes bei einem zuverlässigen Dritten in Verwahrung zu geben.
In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Verwahrkosten und trifft unverzüglich Anweisungen zum weiteren Verbleib des Fahrzeugs. - Wird das Auftragsobjekt auf Weisung des Auftraggebers zu einem Betriebsgelände der ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH verbracht, ohne dass festgelegt wird, ob lediglich ein Stellplatz gemietet oder eine Verwahrung gewünscht ist, gilt das Auftragsobjekt als in Verwahrung genommen – auf Kosten des Auftraggebers.
- Kann der Auftrag nicht erfolgreich abgeschlossen werden, weil das Auftragsobjekt bereits anderweitig entfernt wurde, besteht ein Anspruch auf Ersatz der entstandenen Aufwendungen.
Kann der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, steht ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH das volle Entgelt zu.
III. Berechnung des Auftragsentgelts
- Das Entgelt berechnet sich nach der Preisliste, die dem Auftrag zugrunde liegt, unter genauer Ausweisung etwaiger Sonderleistungen. Abweichungen von der Preisliste gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Die Einsatzzeit beginnt, sobald das eingesetzte Fahrzeug die Betriebsstätte mit dem Ziel der unmittelbaren Auftragserledigung verlässt. Sie endet, wenn das Fahrzeug wieder einsatzbereit an der Betriebsstätte zur Verfügung steht.
Abrechnung erfolgt nach Zeitstunden:
• erste Einsatzstunde voll,
• jede weitere angefangene halbe Stunde wird als volle halbe Stunde abgerechnet. - Für Entgelte, die nicht im Einzelnen geregelt sind, gelten die Preise, die in der zuletzt erhobenen Preis- und Strukturumfrage des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e. V. (VBA) als branchenüblich ermittelt wurden.
IV. Zahlung
- Das Auftragsentgelt ist nach Durchführung des Auftrags und nach Vorlage einer Rechnung mit Leistungsaufstellung sofort fällig. ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Bei ausländischen Fahrzeugen kann Vorauszahlung verlangt werden.
- Zahlungen erfolgen grundsätzlich bar oder über ein vereinbartes Zahlungsmittel.
- Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen:
• gegenüber Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB),
• gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
V. Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht
- ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH steht wegen Forderungen aus dem Auftrag sowie wegen Forderungen aus einer damit zusammenhängenden Verwahrung ein vertragliches Pfandrecht gemäß §§ 1204 ff. BGB zu.
Wird am Bestimmungsort nicht gezahlt, ist ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Auftraggebers zu einem Betriebsgelände zu verbringen und zu verwahren. - Befindet sich der Auftraggeber länger als einen Kalendermonat mit der Zahlung des Entgelts oder der Verwahrkosten in Verzug, ist ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH zum Pfandverkauf berechtigt. Für die Androhung genügt eine Benachrichtigung per Einschreiben an die zuletzt bekannte Anschrift, soweit eine neue Anschrift nicht über eine Melderegisterauskunft festgestellt werden kann.
- Zusätzlich steht ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB zu, solange fällige Entgelte oder Verwahrkosten nicht beglichen sind. Bei Ausübung des Zurückbehaltungsrechts sind auch weitere Kosten der Unterstellung/Verwahrung zu zahlen.
VI. Haftung
- ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH haftet für Schäden, die dem Auftraggeber bei der Durchführung des Auftrags entstehen, sofern der Schaden nicht auf Umständen beruht, die auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abwendbar waren. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung je Schadensereignis auf insgesamt 500.000 € begrenzt. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den Vorschriften über das Frachtgeschäft (§§ 407 ff. HGB), soweit diese Bedingungen nichts Abweichendes regeln.
- Soweit sich eine Haftung nach §§ 407 ff. HGB ergibt, ist sie begrenzt auf 2 SZR je Kilogramm des beschädigten oder verlorenen Gutes. Bei Lieferfristüberschreitung ist die Haftung auf den einfachen Betrag der Fracht begrenzt; dies gilt nicht gegenüber V erbrauchern. Für Sach- und Personenschäden, die nicht durch Verlust/Beschädigung des Frachtgutes oder durch Lieferfristüberschreitung entstehen, haftet ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH nicht, es sei denn, sie wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH, deren Mitarbeitende oder eingesetzte Erfüllungsgehilfen verursacht.
- ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH zeigt Schäden/Verluste an Auftragsobjekten, die sich in ihrer Obhut befinden, dem Auftraggeber unverzüglich an. Ebenso hat der Auftraggeber Schäden/Verluste, für die ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH einzustehen hat, unverzüglich anzuzeigen und genau zu bezeichnen.
- Ist zur Erreichung des Auftragserfolgs die Verursachung eines dem Zweck angemessenen Schadens am Auftragsgegenstand oder an Rechtsgütern Dritter erforderlich, stellt der Auftraggeber ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH von diesbezüglichen Schadensersatzansprüchen frei. Erforderlich ist dies insbesondere, wenn der Schaden andernfalls nur durch unverhältnismäßige Mittel oder Kosten vermeidbar wäre.
VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
VIII. Außergerichtliche Streitbeilegung / OS-Plattform
- ABC Abschleppservice Rhein Main GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit (OS- Plattform) gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
