Abgeschleppt ohne Grund?

Wie Sie sich gegen unberechtigtes Abschleppen wehren
Es ist der Albtraum jedes Autofahrers im urbanen Dschungel des Rhein-Main-Gebiets: Man kehrt zu seinem Parkplatz zurück und das Auto ist weg. Der erste Gedanke ist oft Diebstahl, doch schnell folgt die bittere Erkenntnis: Es wurde abgeschleppt. Besonders ärgerlich ist die Situation, wenn man davon überzeugt ist, völlig korrekt geparkt zu haben. Das Gefühl der Ohnmacht und der Ärger über die hohen Kosten, die nun auf einen zukommen, sind enorm.
Das Abschleppen von Privatgrundstücken oder aus dem öffentlichen Raum ist ein lukratives Geschäft, und nicht immer geht dabei alles mit rechten Dingen zu. Doch Sie sind als Autofahrer nicht rechtlos. Es gibt klare Regeln, wann ein Fahrzeug entfernt werden darf und wann nicht. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Ihre Rechte, zeigen auf, wie Sie sich gegen unberechtigtes Abschleppen zur Wehr setzen können und welche Schritte notwendig sind, um Ihr Geld zurückzufordern.
Wann darf überhaupt abgeschleppt werden? Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Grundsätzlich gilt: Ein Fahrzeug darf nur dann abgeschleppt werden, wenn es eine konkrete Behinderung oder Gefährdung darstellt. Das bloße Falschparken an sich rechtfertigt nicht automatisch eine solch drastische Maßnahme. Das oberste Gebot ist immer die Verhältnismäßigkeit. Das bedeutet, das Abschleppen muss das mildeste Mittel sein, um die Störung zu beseitigen.
Typische Gründe für ein rechtmäßiges Abschleppen im öffentlichen Raum:
Abschleppen von Privatgrundstücken (z.B. Supermarktparkplätze)
Auch der Besitzer eines Privatgrundstücks (z.B. ein Supermarkt, ein Krankenhaus oder der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses) darf falschparker von seinem Gelände entfernen lassen. Er übt hier sein Besitzrecht aus. Allerdings muss er auch hier den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Das bedeutet:
Der Verdacht: Unberechtigt abgeschleppt – was nun?
Wenn Sie der festen Überzeugung sind, dass Ihr Fahrzeug zu Unrecht entfernt wurde, ist es wichtig, systematisch und ruhig vorzugehen, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Schritt 1: Beweise sichern
Noch bevor Sie Ihr Fahrzeug auslösen, sollten Sie, wenn möglich, Beweise für die Rechtmäßigkeit Ihres Parkvorgangs sammeln:
Schritt 2: Das Fahrzeug auslösen – Zahlung unter Vorbehalt
Um Ihr Fahrzeug zurückzubekommen, werden Sie in der Regel nicht umhinkommen, die geforderte Summe (Abschleppkosten und eventuelle Verwaltungsgebühren) zunächst zu bezahlen. Es ist jedoch entscheidend, dass Sie diese Zahlung ausdrücklich „unter Vorbehalt“ leisten. Lassen Sie sich dies auf der Quittung schriftlich bestätigen oder vermerken Sie es selbst auf dem Beleg. Damit signalisieren Sie, dass Sie die Forderung nicht anerkennen und eine rechtliche Klärung anstreben.
Schritt 3: Widerspruch einlegen und Akteneinsicht fordern
Wenn das Abschleppen von einer Behörde (Polizei, Ordnungsamt) veranlasst wurde, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen müssen Sie fristgerecht Widerspruch einlegen. Begründen Sie Ihren Widerspruch schriftlich mit Ihren gesammelten Beweisen. Fordern Sie zudem Akteneinsicht, um die Dokumentation der Behörde (z.B. die Begründung der Beamten für die Maßnahme) einsehen zu können.
Handelt es sich um eine Abschleppmaßnahme von einem Privatgrundstück, müssen Sie Ihre Forderung direkt an den Grundstücksbesitzer bzw. den von ihm beauftragten Abschleppdienst richten.
Schritt 4: Rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen
Das Vorgehen gegen unberechtigtes Abschleppen kann komplex sein. Wenn Ihre Einwände ignoriert werden oder die Gegenseite nicht einlenkt, ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht der nächste logische Schritt. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und Ihre Ansprüche professionell durchsetzen. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für das Verfahren.
Wann stehen die Chancen auf eine Rückerstattung gut?
Wehren Sie sich gegen Willkür
Niemand muss sich dem unberechtigten Abschleppen seines Fahrzeugs widerstandslos fügen. Auch wenn der Ärger groß ist, bewahren Sie einen kühlen Kopf und gehen Sie strategisch vor. Sichern Sie Beweise, zahlen Sie unter Vorbehalt und legen Sie Widerspruch ein. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist Ihr stärkster Verbündeter.
Sollten Sie im Rhein-Main-Gebiet in eine solche Situation geraten, steht Ihnen der ABC Abschleppservice Rhein-Main als seriöser und transparenter Partner zur Seite. Wir arbeiten stets nach den gesetzlichen Vorgaben und beraten Sie fair und ehrlich. Denn unser Ziel ist es, Ihnen in einer Notlage zu helfen – und nicht, diese auszunutzen.
