Abgeschleppt ohne Grund?

Abschleppen ohne Grund

Wie Sie sich gegen unberechtigtes Abschleppen wehren

Es ist der Albtraum jedes Autofahrers im urbanen Dschungel des Rhein-Main-Gebiets: Man kehrt zu seinem Parkplatz zurück und das Auto ist weg. Der erste Gedanke ist oft Diebstahl, doch schnell folgt die bittere Erkenntnis: Es wurde abgeschleppt. Besonders ärgerlich ist die Situation, wenn man davon überzeugt ist, völlig korrekt geparkt zu haben. Das Gefühl der Ohnmacht und der Ärger über die hohen Kosten, die nun auf einen zukommen, sind enorm.

Das Abschleppen von Privatgrundstücken oder aus dem öffentlichen Raum ist ein lukratives Geschäft, und nicht immer geht dabei alles mit rechten Dingen zu. Doch Sie sind als Autofahrer nicht rechtlos. Es gibt klare Regeln, wann ein Fahrzeug entfernt werden darf und wann nicht. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Ihre Rechte, zeigen auf, wie Sie sich gegen unberechtigtes Abschleppen zur Wehr setzen können und welche Schritte notwendig sind, um Ihr Geld zurückzufordern.

Wann darf überhaupt abgeschleppt werden? Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Grundsätzlich gilt: Ein Fahrzeug darf nur dann abgeschleppt werden, wenn es eine konkrete Behinderung oder Gefährdung darstellt. Das bloße Falschparken an sich rechtfertigt nicht automatisch eine solch drastische Maßnahme. Das oberste Gebot ist immer die Verhältnismäßigkeit. Das bedeutet, das Abschleppen muss das mildeste Mittel sein, um die Störung zu beseitigen.

Typische Gründe für ein rechtmäßiges Abschleppen im öffentlichen Raum:

Behinderung von Rettungswegen: Das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt ist der klassische Fall, der ein sofortiges Abschleppen rechtfertigt.
Gefährdung des fließenden Verkehrs: Parken in einer engen, unübersichtlichen Kurve, auf einem Autobahn-Standstreifen oder so, dass andere Verkehrsteilnehmer zum Ausweichen gezwungen sind.
Blockieren von Ein- und Ausfahrten: Wenn Sie eine private oder gewerbliche Einfahrt blockieren und der Berechtigte nicht mehr passieren kann.
Parken im absoluten Halteverbot: Insbesondere, wenn dadurch eine Gefahrenstelle entsteht (z.B. vor einer Kreuzung).
Parken auf Behindertenparkplätzen: Das unberechtigte Nutzen dieser speziell ausgewiesenen Flächen wird streng geahndet.
Parken in einer Ladezone oder bei einem Umzug: Wenn ein temporäres Halteverbot für einen bestimmten Zweck (z.B. einen Umzug) eingerichtet wurde und Sie dieses missachten.

Abschleppen von Privatgrundstücken (z.B. Supermarktparkplätze)

Auch der Besitzer eines Privatgrundstücks (z.B. ein Supermarkt, ein Krankenhaus oder der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses) darf falschparker von seinem Gelände entfernen lassen. Er übt hier sein Besitzrecht aus. Allerdings muss er auch hier den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Das bedeutet:

Die Parkverbote müssen deutlich ausgeschildert sein (z.B. „Parken nur für Kunden während des Einkaufs“).
Das Abschleppen ist meist nur dann gerechtfertigt, wenn eine tatsächliche Störung vorliegt (z.B. alle Kundenparkplätze sind belegt und ein zahlender Kunde findet keinen Platz).
Ein reines „Abzocken“ durch sofortiges Abschleppen nach wenigen Minuten Überschreitung der Parkdauer kann unverhältnismäßig sein.

Der Verdacht: Unberechtigt abgeschleppt – was nun?

Wenn Sie der festen Überzeugung sind, dass Ihr Fahrzeug zu Unrecht entfernt wurde, ist es wichtig, systematisch und ruhig vorzugehen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Schritt 1: Beweise sichern 

Noch bevor Sie Ihr Fahrzeug auslösen, sollten Sie, wenn möglich, Beweise für die Rechtmäßigkeit Ihres Parkvorgangs sammeln:

Fotos machen: Fotografieren Sie die Parksituation aus verschiedenen Perspektiven. Achten Sie darauf, dass die Beschilderung (oder das Fehlen einer solchen), die Parkmarkierungen und die Umgebung gut zu erkennen sind.
Zeugen suchen: Sprechen Sie andere Passanten, Anwohner oder Ladenbesitzer an. Haben diese den Parkvorgang oder das Abschleppen beobachtet? Notieren Sie sich Namen und Adressen von potenziellen Zeugen.
Parkschein/Parkuhr: Bewahren Sie einen eventuell noch vorhandenen Parkschein oder ein Foto der Parkscheibe gut auf.

Schritt 2: Das Fahrzeug auslösen – Zahlung unter Vorbehalt

Um Ihr Fahrzeug zurückzubekommen, werden Sie in der Regel nicht umhinkommen, die geforderte Summe (Abschleppkosten und eventuelle Verwaltungsgebühren) zunächst zu bezahlen. Es ist jedoch entscheidend, dass Sie diese Zahlung ausdrücklich „unter Vorbehalt“ leisten. Lassen Sie sich dies auf der Quittung schriftlich bestätigen oder vermerken Sie es selbst auf dem Beleg. Damit signalisieren Sie, dass Sie die Forderung nicht anerkennen und eine rechtliche Klärung anstreben.

Schritt 3: Widerspruch einlegen und Akteneinsicht fordern

Wenn das Abschleppen von einer Behörde (Polizei, Ordnungsamt) veranlasst wurde, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen müssen Sie fristgerecht Widerspruch einlegen. Begründen Sie Ihren Widerspruch schriftlich mit Ihren gesammelten Beweisen. Fordern Sie zudem Akteneinsicht, um die Dokumentation der Behörde (z.B. die Begründung der Beamten für die Maßnahme) einsehen zu können.

Handelt es sich um eine Abschleppmaßnahme von einem Privatgrundstück, müssen Sie Ihre Forderung direkt an den Grundstücksbesitzer bzw. den von ihm beauftragten Abschleppdienst richten.

Schritt 4: Rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen

Das Vorgehen gegen unberechtigtes Abschleppen kann komplex sein. Wenn Ihre Einwände ignoriert werden oder die Gegenseite nicht einlenkt, ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht der nächste logische Schritt. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und Ihre Ansprüche professionell durchsetzen. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für das Verfahren.

Wann stehen die Chancen auf eine Rückerstattung gut?

Fehlende oder unklare Beschilderung: Wenn ein Parkverbot nicht eindeutig erkennbar war.
Keine konkrete Behinderung: Wenn Sie zwar falsch geparkt haben, aber nachweislich niemanden behindert oder gefährdet haben (z.B. Parken im Anwohnerbereich, obwohl noch viele Plätze frei waren).
Unverhältnismäßigkeit: Wenn eine mildere Maßnahme (z.B. das Anbringen eines Strafzettels) ausgereicht hätte.
Überhöhte Kosten: Abschleppunternehmen dürfen keine Wucherpreise verlangen. Die Kosten müssen sich an den ortsüblichen Tarifen orientieren. Eine detaillierte und nachvollziehbare Rechnung ist Pflicht.

Wehren Sie sich gegen Willkür

Niemand muss sich dem unberechtigten Abschleppen seines Fahrzeugs widerstandslos fügen. Auch wenn der Ärger groß ist, bewahren Sie einen kühlen Kopf und gehen Sie strategisch vor. Sichern Sie Beweise, zahlen Sie unter Vorbehalt und legen Sie Widerspruch ein. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist Ihr stärkster Verbündeter.

Sollten Sie im Rhein-Main-Gebiet in eine solche Situation geraten, steht Ihnen der ABC Abschleppservice Rhein-Main als seriöser und transparenter Partner zur Seite. Wir arbeiten stets nach den gesetzlichen Vorgaben und beraten Sie fair und ehrlich. Denn unser Ziel ist es, Ihnen in einer Notlage zu helfen – und nicht, diese auszunutzen.

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